Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Begriff | Definition |
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Verkürzungsausgleich | Der Verkürzungsausgleich oder Überhöhungsausgleich ist zur Vermeidung von einseitigen Entlastungsschäden der Wadenmuskulatur am Absatz und Sohle auslaufend anzubringen. |