Verkürzungsausgleich

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Begriff Definition
Verkürzungsausgleich

Der Verkürzungsausgleich oder Überhöhungsausgleich ist zur Vermeidung von einseitigen Entlastungsschäden der Wadenmuskulatur am Absatz und Sohle auslaufend anzubringen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Samstag
9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

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Kröger Gesunde Schuhe
Hauptstraße 14
49757 Werlte
Tel.: 0 59 51 - 55 51
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